Stellungnahmen

Dr. Tauchert, dt. Patentamt

  • Man muß halt von dem Dogmatismus abrücken, daß niemand Kontrolle über die Verbreitung Freier Software ausüben darf.

Dr. Springorum, Patentanwalt

  • Die Freie Software lebt von der Ausbeutung von Schülern und Studenten.

  • Die Freie Software muß sich organisieren, wenn sie überleben will.

Dr. Teufel, IBM

  • Wer programmiert, muß Patentrecherchen betreiben. Dies ist zumutbar.

  • Es liegt im Interesse der Patentinhaber, sich mit den Software-Autoren über Lizenzvereinbarungen zu einigen.

Microsoft Inc.

  • Will die Kontrolle über öffentliche Standards erlangen

  • Will Software-Patente gezielt gegen Freie Software einsetzen
Siehe: Halloween-Dokumente

Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

  • Trivialpatente sowie Patente auf Standards müssen vermieden werden. Die Patentämter müssen in die Lage versetzt werden, sorgfältiger zu prüfen.

  • Als Kontrollmöglichkeit gegen Patentmißbrauch kommen Zwangslizensierungen in Betracht sowie stärkere Kontrollen über den Missbrauch marktbeherrschender Stellungen.

  • Pressemitteilung vom 15.11.2001:
    Die Innovationsdynamik im Softwarebereich und die Besonderheiten der Softwareentwicklung - Sequenzialität (hohe Rate der Codewiederverwendung), Nutzung von offenem Code und häufige Notwendigkeit der Interoperabilität - müssen bei der Regelung der Patentierbarkeit besondere Berücksichtigung finden, so eine zentrale Feststellung einer für das BMWi erstellten Studie. Dazu gehöre auch die weitere Entfaltung der Open Source Software-Entwicklung, deren Leistungsfähigkeit in Zukunft erhalten werden müsse.

Bundesministerium für Justiz

Gesprächsprotokoll der Arbeitsgruppe Geistiges Eigentum und Patente im Europäischen Rat vom 13. Juni 2002 in Brüssel:

  1. Wir begrüßen generell diesen Richtlinienvorschlag. Drei Punkte sind in unseren Augen wesentlich: wir können das derzeitige Patentrecht unverändert weiterverwenden, ohne im Bereich der Software besondere Anpassungen (wie z.B. Zwangslizenzierung) vorzunehmen. [...]
    Es bestehen gewisse Zweifel daran, ob sich die positive Wirkung der Patente in den USA auf Europa übertragen lässt. Deshalb hat die Bundesregierung eine Studie in Auftrag gegeben, die zeigt, dass der Markt für die KMU und die kleinen Entwickler im wesentlichen auf der Grundlage des Urheberrechts funktioniert, und dass letztere sich vor einer Monopolisierung durch die Großen fürchten. Die empirischen Daten deuten aber darauf hin, dass diese Befürchtung grundlos ist.[...]
    Wir zollen der Europäischen Kommission großen Respekt für ihre Bemühungen.

  2. [...]

  3. In Art 2a sollte jeder Bezug auf Neuheit gestrichen werden.

  4. [...]

  5. Wir teilen die Auffassung von Englands und Österreichs, wonach Ansprüche auf Programmprodukte, Programme etc zulässig sein sollten. Darüber muss noch nachgedacht werden. 6. Wir halten ebenso wie IT und NL Art 3 für notwendig.

Französische Regierung

Presseerklärung vom 1. März 2002:

Die Regierung stellt fest, dass der Richtlinienvorschlag keine der erwarteten Klärungen bezüglich der Grenzen der Patentierbarkeit bringt, und ist beunruhigt, dass das Gebiet des Patentierbaren nunmehr für Logikalien (Software) aller Art bis hin zu Verfahren für geistige und geschäftliche Tätigkeit geöffnet werden könnte. Es hat sich jedoch in Frankreich ebenso wie in Europa in der Diskussion deutlich gezeigt, dass eine solche Ausweitung weitgehend auf Ablehnung stößt.

Siehe: http://swpat.ffii.org /papiere/eubsa-swpat0202/france020301/index.de.htm

EU-Kommission

Richtlinienvorschlag vom 20. Februar 2002,
Seite 4, Absatz 2, Satz 4:

Auch wenn zahlenmäßig deutlich weniger Reaktionen aus dieser Kategorie eintrafen als aus der Open-Source-Bewegung, gibt zweifellos das wirtschaftliche Gewicht - gemessen an der Zahl der betroffenen Arbeitsplätze und der Höhe der Investitionen - den Ausschlag zugunsten einer Harmonisierung im Sinne des Sondierungspapiers.

EU-Parlament

Anwesende am 15. Mai 2002: Höchstens 12

Sehr kritische Fragen aus dem EU-Parlament:

  • Patente sollen materielle Dinge schützen.
  • Software-Entwicklung = lange, interdependente Kette
  • Wie soll verhindert werden, daß alle kleinen und mittelständischen Unternehmen verklagt werden?
  • Benutzer verlieren Sicherheit: Falls der Hersteller einer patentierten Software verschwindet, ist keine Weiterentwicklung möglich.
  • Die Richtlinie ist viel zu vage und verfehlt u.a. eine klare Abgrenzung zwischen Patent- und Urheberrecht. Statt Klarheit zu schaffen, gibt die Richtlinie die Verantwortung an die Gerichte weiter.

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