Dr. Springorum, Patentanwalt
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Gründung einer "Schutzgemeinschaft Open-Source-Software
e.V." mit folgenden Aufgaben:
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Überwachung der Patentanmeldungen und -erteilungen
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Dokumentation des Standes der Technik
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Patent-Warnservice für Programmierer
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Einsprüche gegen unberechtigte Patente
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Aufklärung und Beratung der Mitglieder
(Erfordert Ausnahme im Rechtsberatungsgesetz)
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Finanzielle und rechtliche Hilfe für Mitglieder
(Erfordert Ausnahme im Versicherungsaufsichtsgesetz)
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Aufbau eines eigenen Patent-Pools
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Gründung einer "Pool AG", die diesen Patent-Pool
verwaltet und Kreuzlizensierungen mit anderen Patentinhabern
durchführt
(Erfordert Ausnahme im Kartellrecht)
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Entsprechende Anpassung der GNU GPL
Dieses Modell geht völlig an der Wirklichkeit vorbei:
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Der Aufbau eines Patent-Pools ist kostspielig und
zeitaufwendig.
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Eine zentrale Organisation der Entwicklergemeinschaft der
Freien Software ist nicht durchführbar.
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Die vielfältigen Aufgaben des "Schutzgemeinschaft
Open-Source-Software e.V." sind mit den Mitteln, die
die Entwicklergemeinschaft der Freien Software aufbringen
kann, nicht durchführbar.
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Die Lizenz existierender Freier Software läßt sich nicht
"einfach so" anpassen.
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